1. TTC 1931 Heiligenhaus e. V.
Tischtennis mit Tradition

Mitgliedschaft + Beitrag

Eine Mitgliedschaft im TTC 1931 Heiligenhaus e.V. ist als aktives oder als passives Mitglied möglich. Die Mitgliedschaft beginnt nach Eingang des Aufnahmeantrags durch eine entsprechende Erklärung des Vereins. Für die Begründung einer Mitgliedschaft ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Nach Artikel 13 und 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir als Verantwortliche verpflichtet, den von dieser Verarbeitung personenbezogener Daten Betroffenen die in diesen Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Zur Erfüllung dieser Informationspflicht haben wir ein Merkblatt erstellt, das hier eingesehen werden kann:  MERKBLATT Informationspflichten DSGVO

 Die Arten der Mitgliedschaft:
  • Die aktiven Mitglieder nutzen die sportlichen Angebote des Vereins und nehmen am Trainings- und/oder Spielbetrieb in einer der Mannschaften teil.
  • Für die passiven Mitglieder steht die Förderung und Unterstützung des Vereins durch Sach- oder Geldbeiträge im Vordergrund, sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins in der Regel nicht.
Die Mitgliedsbeiträge betragen aufgrund des Beschlusses der diesjährigen Mitgliederversammlung ab 01.01.2024:
  
  • für aktive Mitglieder 13,00€ pro Kalendermonat (Normalbeitrag);
  • für Schüler und Studenten als aktive Mitglieder 6,50€ pro Kalendermonat (reduzierter Beitrag);
  • für passive Mitglieder 65,00€ pro Kalenderjahr.
Die Mitgliedsbeiträge sind nicht als Spende steuerlich abzugsfähig. Die Beiträge werden einmal jährlich durch Lastschrift eingezogen, beim Normalbeitrag und beim reduzierten Beitrag kann auch halbjährliche Zahlungsweise gewählt werden.
Der Einzug erfolgt zum 01. März und ggfs. 01. September eines jeden Jahres oder dem darauffolgenden Bankarbeitstag.
Das für eine Anmeldung nötige Formular kann unter dem Menuepunkt "Service/Anmeldeformular" aufgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Eine Mitgliedschaft kann gem. § 7 unserer Satzung mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden.